Offentlich hatte die Beschuldigte nicht aufgerufen. Auch hatte die Beschuldigte die Ubergabe nicht dffentlich angekUndigt oder . Es bestand damit kein Risiko, dass sich die Aktion unerwartet und unUbersichtlich entwickelt und personell oder 6rtlich eine Dimension annehmen wUrde, welche prdventive, polizeiliche Massnahmen edorderte.. Mit einer Gruppengrdsse von sechs personen war die Aktion gemeinvertrdglich und Hinweise fUr einen gesteigerter Gemeingebrauch der Quaftierstrasse sind nicht zu erkennen.