Meinungsfreiheit dar. Sie konnen darUber hinaus mittelbar eine 2020 Abschreckungswirkung haben (Zutrlstrc, Demonstration in der Stadt ZUrich, Diss. N S43 sowie N 127ff.). ln vergleichbarer Weise kann eine Strafverfolgung zu einer Versammlung geeignet sein, einen chitting effebt zu entfalten (ZUMSTEG, in: schlegel/Ammann [Hrsg.i, onlinekommentar.ch, N55 zu Art.22 BV, besucht am 02.09.2024, mit Hinweis auf EGMR Frumkingen Russland, Nr. 74568/12, 5.1.2016, N-