Eine organisierende gerade dort notwendig, wo eine Kundgebung von einer gewissen Tragweite, mit beschrdnkter Beherrschungsmoglichkeit und moglichen, unvorhersehbaren Entwicklungen epartet werden muss. ln derart gelagerten Fdllen ist es angezeigt, strafrechtlich zu ahnden, um dem Widerhandlungen der organisierenden Person auch Normgehorsam Nachdruck zu verschaffen.