Kundgebung hat und Einschitzungen uber die Teilnehmendenzahl abgeben kann. darauf hin, dass der Gleichzeitig deutet das Erfordernis eines Organisationsdienstes Gesetzgeber Kundgebungen einer gewissen Grosse vor Augen hatte. Letztendlich macht der Gesetzgeber die Bewilligungsvoraussetzungen jedoch nicht von dbr Grosse der Kundgebung abhdngig.