Die Bestimmung einer konkreten, organisierenden Person bezweckt damit, die Kommunikation zwischen ihr, den kommunalen Behorden und der Kantonspolizei prdventiv Massnahmen sicherzustellen. Diese Kommunikation bietet die Grundlage, um und fur den RechtsgUterschutz der Kundgebungsteilnehmenden und Dritter zu ergreifen die verschiedenen Anspruchsgruppen auf den dffentlichen Raum zu koordinieren" von