zweckmdssige Nutzung der vorhandenen tiffentlichen Anlagen im lnteresse der Allgemeinheit und der Anwohnerinnen und Anwohner und die mit einer Kundgebung gehe (pag. 2). verursachte Beeintrdchtigung von Freiheitsrechten unbeteiligter Dritter Die Bestimmung einer konkreten, organisierenden Person bezweckt damit, die Kommunikation zwischen ihr, den kommunalen Behorden und der Kantonspolizei prdventiv Massnahmen sicherzustellen.