die entsprechenden Sanktionen gemass Artikel 8 KgR A3 zu gewartigen Gemdss protokoll Nr. 26 der Stadtratssitzung vom 20, Oktober 2005 wurde der legislatorische Sinn und Zweck zur organisierenden Person in verschiedenen Voten aufgenommen. und Mit den pflichten der organisierenden Person solldie Kommunikation sichergestellt ein friedliches Nebeneinander ermdglicht werden (vgl. etwa s. 1393; Votum Coninx)' Die damalige Vorsteherin der Direktion fUr Sicherheit, Umwelt und Energie erkliirte, dass die pflichten der organisierenden Personen klar geregelt sind: