So konne vermieden werden, dass die Stadtpolizei frUhzeitig einschreiten musse. Die organisierenden konnten namentlich mit .einem Ordnungsdienst dafgr sorgen, dass sich die Teilnehmenden kundgebungskonform verhalten w0rden. Diese Pflichten wirrden in der Bewilligung mittels Auflagen s. 9. '13 Regionalgericht Bern-Mittelland, ao. Gerichtsprdsident lmhof Rechtliche Wijrdigung PEN 23 839 Begrundung des Urteils vorh 15. August 2024