5 aKgR)' historische Auslegung.lm Vortrag vom 1. Septembet VOO4 betreffend die Totalrevision des aKgR g5 f1hrte der Gemeinderat aus (S. 3), dass fur eine moglichst reibungslose Kundgebung Bewilligungsbehdrde darauf angewiesen sei, zuverldssige die Ansprechpersonen zu haben. Diese mUssten erreichbar sein und von'sich aus den Kontakt mit der Bewilligungsbehdrde aufrechterhalten. Zentral fur den Ablauf einer bewilligten Kundgebung sei ebenfalls ein angemessener ordnqngsdienst der Organisierenden. So konne vermieden werden, dass die Stadtpolizei frUhzeitig einschreiten musse.