aKgR gilt, existiert der Formulierung handett es sich um einen offenen Geset2esbegriff, der der Auslegung So stellt sich bedarf, um ausgehend vom Wortlaut den Wortsinn ermitteln zu k6nnen. dem Gericht die Frage, ob von einem weiten Verstdndnis der Tdtergruppe oder unter qualifizierten BerUcksichtigung des grundrechtssensiblen Bereichs von einem engen, Organisierendenbegriff im Strafrecht auszugehen ist' Regionalgericht Bern-Mittelland, ao.