125 ff .) bestdtigte die Beschuldigte nochmals, dass die Angaben sie sei wirklich sehr unklaf gewesen Seien, was die Auflagen gewesen wdren' FUr wurde, sie danach klar gewesen, dass, wenn sie breit, dffentlich zur Teilnahme aufrufen (pag 136,2.6 fl')' sich nochmals fur eine Bewilligung an die Polizei wenden mitsste