1.3. Beweisfrage des bewussten Unterlassens bestiitigte An der staatsanwaltschafilichen Einvernahme vom 3. Juli 2023 (pag.60 ff.) die Beschuldigte, sich uber das Erfordernis einer Bewilligung erkundigtzu haben Die gewesen, lhr sei klar Aussage vom polizisten am Telefon sei nicht sehr aufschlussreich darauf gewesen, dass die Lage sehr unklar sei.