Das Rahmen- und Kerngeschehen ist grosstenteils unbestritten (vgl. Parteivortrag' pag. 142), Explizit bestritten und ats Beweisfrage zu klaren ist hingegen: a) ob die Beschuldigte und die Teilnehmenden mit mehreren Fahnen und T-shirts unteMegs gewesen waren; b) ob die Beschuldigte mit der Petitionsubergabe ihren Unmut irber den Ukraine-Krieg kundtun wollte; sowie c) die Beschuldigte die Einholung der erforderlichen Bewilligung bewusst unterlassen hat.