III. SACHVERHALT UND BEWEISWUNOICUI'IC Nach Art. 10 Abs. 3 SIPO geht das Gericht von der fur die beschuldigte Person ggnstigeren Sachlage aus, wenn uniiberwindliche Zweifel daran bestehen, dass die tatsdchlichen Voraussetzungen der angeklagten Tat(en) erfUllt sind. Diese Bestimmung operationalisiert den in Art. 32 Abs. 1 BV und Art.