konkret vorgeworfen Wird, damit sie ihre Verleidigungsrechte ahgemessen ausuben kann (Urteile des Bundesgerichts 68-16112015 vom 8.Juli 2015 E'2'2 sowie 68_303/2014 vom 15. Januar 2015 E. '1.3), Uberspitzte Anforderungen sind an eine Anklageschrift allerdings nicht zu stellen. Die Anklageschrift ist nicht Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck der Umgrenzung des Prozessgegenstandes und der lnformation des Beschuldigten, damit dieser die Mdglichkeit hat, sich zu verteidigen. Etwaige Ungenauigkeiten sind nicht entscheidend (anstatt vieler: Urteil des Bundesgerichts 68_120412016 vom 24.Mai2017 E.3.3.3 mit Hinwdisen u-a.