Die eingeschrieben versendete Bussenverf[gung datiert vom Dienstag, 5. Juli 2022, (pag 11 f.) und ist der Beschuldigten frUhestens am Folgetag, 6. Juli 2022, zugestelll worden. Die Sendungsnachverfolgung ist nicht aktenkund.ig. Die eigenhdndig unterzeichnete Einsprache datiert vom 14. Juli 2022 (Postaufgabe; pag. 7 ff.) und ist damit offensichtlich frisl und formgerecht ergangen.