I. PROZESSGESCHICHTE Mit Bussenverfiigung vom 5. Juli 2022 verurteilte die Einwohnergemeinde Bern die Beschuldigt e zu einer Ubertretungsbusse von CHF 300.00 wegen widerhandlung gegen das kommunale Kundgebungsreglement (pag. 11 f.). Die Beschuldigte erhob am 14. Juli 2022 Einsprache (pag. 7 ff.), woraufhin das Verfahren am 18. Juli 2022 an die regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) Ubenrriesen wurde (pag' 1 ff.)