in Anwendung von Art. 47 StGB; Art. 352 ff., 422 ff. und 426 Abs. 1 StPO Art. 5/1 e+6, 28c, 28e, 33/1 a WG; Art. 9b, 13h WV wird erkannt: 1. wird wegen Vergehen gegen das Waffengesetz schuldig erklärt. 2. Von einer Bestrafung wird in Anwendung von Art. 33 Abs. 2 WG Umgang genommen . 3. Dieser Strafbefehl ersetzt den Strafbefehl vom 16.11.2021 . 4. Die Kosten des Verfahrens werden auferlegt. 5. Demgemäss hat zu bezahlen: CHF 100.00 Gebühren CHF 100.00 Total 6. Zu eröffnen :