Staatsanwaltschaft 0 21 10476 des Kantons Bern Region Oberland Scheibenstrasse 11 PP 3600 Thun POST CH AG 3600 Thun Telefon 031 635 55 00 Telefax 031 634 50 89 R Uneingeschrie ben zurück 02110476/ Strafbefehl Thun , 06.05.2022/1111111111 In der Strafsache gegen Beschuldigte Person wegen Vergehen gegen das Waffengesetz begangen am 16.04 .2021 Ort Sachverhalt erwarb über das Internet an einer Onlineauktion eine verbotene Waffe , die einen Gebrauchsgegenstand vortäuscht (schiessender Kugel- schreiber) ohne kantonale Ausnahmebewilligung. Anschliessend beauftragte er das Auktionshaus die verbotene Waffe an den Waffenhändler, der ••••■ GmbH , zu senden ohne dessen Absprache. in Anwendung von Art. 47 StGB; Art. 352 ff., 422 ff. und 426 Abs. 1 StPO Art. 5/1 e+6, 28c, 28e, 33/1 a WG; Art. 9b, 13h WV wird erkannt: 1. wird wegen Vergehen gegen das Waffengesetz schuldig erklärt. 2. Von einer Bestrafung wird in Anwendung von Art. 33 Abs. 2 WG Umgang genommen . 3. Dieser Strafbefehl ersetzt den Strafbefehl vom 16.11.2021 . 4. Die Kosten des Verfahrens werden auferlegt. 5. Demgemäss hat zu bezahlen: CHF 100.00 Gebühren CHF 100.00 Total 6. Zu eröffnen : Rechtsmittelbelehrung, Erläuterungen und Erklärungen zur Rechnung und Gemeinnützige Arbeit siehe Seite 3. Der Einzahlungsschein folgt mit separater Post in ca. 5 - 8 Wochen. Seite 2 • 3 7. Mitzuteilen: Bundesamt für Polizei, Zentralstelle Waffen, Guisanplatz 1A, 3003 Bern