strafraglstar Dieses Urtell wtrd Im Strafregister eingetragen. Der Eintrag wtrd grundsatzllch nach zehn Jahren ab Rechtskraft des Urterls von Amtes wegen aus dem Strafregister entfernt. Im Strafregisterauszug ffir Privatpersonen erscheint ein eingetragenes Urteil mit unbedingter Strafe nach sechseinhalb Jahren, ein Urtell mit bedingter strafe, sofern sich der Verurtellte bewAhrt hat, nach Ablauf der Probezeit nicht mehr {Art. 369, 371 StGB). Erkllrung 0 2110476 Ich erhebe Einsprache. Ort, Datum