Bussen und Geldstrafen: Das Gesuch Ist Innerhalb von 3 Monaten ab Rechnungsstellung zum vorliegenden Strafbefehl zu stellen. Die Gesuche sind an die zuständige Vollzugsbehörde (Bewährungs- und Vollzugscllenste BVD, Reglonalstelle Oberland, Allmendstrasse 34, 3602 Thun, Telefon 031 635 63 04) zu richten.