Im Ausland oder, Im Falle von Inhaftierten Personen, der Anstaltsleltung !lbergeben werden (Art. 89 ff. StPO). Die Beweislast hlerfQr trlfft_dAn Absender. Die Einsprache kann schriftlich begrtlndet werden. Hinweis: Eingaben per Telefax und E-Mall sind nicht rechtsgültig und haben keine frlstwahrende Wirkung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eingaben elektronisch erfolgen. Genauere Angaben hierzu finden Sie auf der lnternetselte der Berner Justiz (http://www.Justlce.be.ch/elektronlsche-elngaben). Bel Eingaben Ist Jewells die Dosslemummer (0 21 10476) ar:izugeben.