wegen Vergehen gegen das Waffengesetz begangen am 16.04.2021 Ort in Sachverhalt - erwarb über das Internet an einer Onllneauktion eine verbotene Waffe, die einen Gebrauchsgegenstand vortäuscht (schiessender Kugelschrelber) ohne kantonale Ausnahmebewilligung. Anschliessend~ er des Auktionshaus die verbotene Waffe an den Waffenhändler, _ _ der--GmbH, zu senden ohne dessen Absprache. In Anwendung von Art. 34 f., 42 ff., 47 StGB;