IV. Über die Höhe der Prozesskosten dieses Massnahmeverfahrens und deren Verteilung wird im Rahmen des Hauptprozesses (HG 11 27) entschieden. Der Präsident des Handelsgerichts entscheidet: 5 1. Die Betreibung Nr. E.________ des Betreibungsamtes Bern-Mittelland wird bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils im Verfahren HG 11 27 vorläufig eingestellt (Art. 85a Abs. 2 SchKG). 2. Die Kosten dieses Verfahrens werden zur Hauptsache geschlagen und im Rahmen des Entscheides über die Hauptsache (HG 11 27) verlegt.