Die Gesuchsgegnerin bestreitet demgegenüber die Sachverhaltsdarstellung der Gesuchstellerin, verweist für eine detaillierte Erläuterung jedoch auf künftige Ausführungen im Hauptverfahren (pag. 13). Sie äussert die Ansicht, dass die Gesuchstellerin von den Verhandlungen zurückgetreten sei, nachdem sie zahlreiche Kosten und Spesen verursacht habe, und dies damit begründet habe, dass das Projekt für sie „zu teuer“ geworden sei (pag.