3. In casu macht die Gesuchstellerin geltend, die Parteien hätten im Zeitraum Herbst 2009 bis Frühjahr 2010 über den Abschluss eines Franchisevertrags für einen Gastronomiebetrieb in der Liegenschaft „F.________“ beim Hauptbahnhof G.________ verhandelt, wobei die Gesuchstellerin als Franchisenehmerin und die Gesuchsgegnerin als Franchisegeberin agiert hätten. Die Gesuchsgegnerin habe zu diesem Zweck ab dem 1. Dezember 2009 Gewerberäumlichkeiten im Erdgeschoss des Hauptbahnhofes G.________ gemietet, wovon sie erst am 20. November 2009 erfahren habe. Ein Entwurf des Franchisevertrages sei der Gesuchstellerin jedoch nie vorgelegt worden.