III. 1. Die Gesuchstellerin verlangt die vorläufige Einstellung der Betreibung Nr. E.________ des Betreibungsamtes Bern-Mittelland. Sie begründet ihr Begehren zusammenfassend damit, dass die in Betreibung gesetzte Forderung nicht bestehe, dies gerichtlich festzustellen sei und die Betreibung daher aufzuheben sei. Da das Betreibungsverfahren mit der Zustellung der Konkursandrohung bereits weit fortgeschritten sei, seien die Voraussetzungen für eine vorläufige Einstellung der Betreibung erfüllt (pag. 6). Die Gesuchsgegnerin beantragt demgegenüber die Abweisung des Gesuchs um Einstellung.