In casu wurde gegen die Gesuchstellerin mit Zahlungsbefehl vom 23. Dezember 2010 die Betreibung über Fr. 46'570.05 nebst 5% Zins seit 28. Juni 2010 eingeleitet (Klagebeilage [KB] 2) und ihr am 2. März 2011 (Zustellung am 15. März 2011) der Konkurs angedroht (KB 6). Mit Schreiben vom 22. April 2011 hat die Gesuchsgegnerin schliesslich beim zuständigen Konkursgericht das Konkursbegehren gestellt (Gesuchsantwortbeilage [GAB] 2). Damit ist das Feststellungsinteresse der Gesuchstellerin offensichtlich gegeben.