Hinweise: Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden (Art. 143 Abs. 1 ZPO). Regionalgericht Oberland, Gerichtspräsidentin D. _ _ __ S.33·33 CIV 22 926