36.9. Die Gesuchstellerin verlangt ferner die Rechtsöffnung für Zinsen. Für die Compensatory Damages wird 10% seit dem 07.01.2020, für die Attorneys' Fees 10% seit dem 14.09.2020 und für die Costs 10% seit dem 14.09.2020 geltend gemacht. Die Zinsforderung stützt sich auf das inzident anerkannte kalifornische Urteil, aus welchem sich die Höhe der Zinsforderung (10%) sowie die Daten des Zinslaufes (07.01.2020 resp. 14.09.2020) ergeben. Es kann somit die Rechtsöffnung für die Verzugszinsen von 10% gern. kalifornischem Urteil seit dem 07.01.2020 bzw. seit dem 14.09.2020 erteilt werden. 37. Umrechnung in Landeswährung