Schliesslich noch eine Forderung von CHF 60'576.20, welche als Forderungsurkunde resp. Forderungsgrund «Parteientschädigung gemäss Urteil vom - (Gegenwert von USD 65'346.02) anführt. Diese Forderungen sind identisch mit denjenigen im Urteil des Superior Court oft he State of California vom - (GB 3). Die Identität zwischen Forderung im Rechtsöffn ungstitel und im Zahlungsbefehl ist damit auch gegeben.