Gerichtskosten von CHF 5'000.00 sind somit keineswegs der Höchstansatz gemäss bernischem Recht. Von einer exorbitanten Höhe der amerikanischen Gerichtskosten kann damit selbst nach einem Vergleich mit der Gesetzgebung in der Schweiz keine Rede sein, da vergleichbare Gerichtskosten auch hierzulande resultieren können. Ein offensichtlicher Verstoss gegen den Ordre Public ist damit jedenfalls nicht erkennbar. 32.8. Das kalifornische Urteil kann betreffend der Costs anerkannt werden. 33. Zinsen von 10% per annum