So erachtet es das Bundesgericht für eine unzulässige inhaltliche Überprüfung, wenn die Richtigkeit eines ausländischen Kostenentscheides in Frage gestellt wird (BGer 5A_697/2020, 22.03.2021, E. 6.4.3.2). Da durch die Einführung eines neuen Kriteriums die inhaltliche Richtigkeit des ausländischen Kostenentscheids nicht nur in Frage gestellt würde, sondern dieser gar komplett neu aufgesetzt werden würde, kann eine solche Reduktion anhand des Streitwerts nicht erfolgen.