31.16. Nach dem Gesagten verwendete das kalifornische Gericht aus Schweizer Sicht qualitativ vergleichbare Kriterien wie unser Rechtssystem, weswegen ein Verstoss gegen den Ordre Public wegen der Höhe nur mit grösster Zurückhaltung zu bejahen ist. Regionalgericht Oberland, Gerichtspräsidentin D. _ __ S.26·33 CIV 22 926