MAIER/MüHLEMANN, Entschädigung berufsmässigerVertretung im Zivilprozess, AJP 2021, S. 759). Hätte das ausländische Gericht diese Faktoren (Wichtigkeit, Schwierigkeit, Verantwortung der Anwälte, Zeitaufwand) nicht bereits gewürdigt, so würde dem Anerkennungsrichter ein erweiterter Spielraum bei der Überprüfung der zugesprochenen Höhe zustehen. Allerdings hat das kalifornische Gericht ebendiese Faktoren - und damit die mit dem Schweizer Recht in qualitativer Hinsicht vergleichbaren Kriterien - gewürdigt.