Angesichts des unterschiedlichen Ansatzes kann die streitwertabhängige Methode nicht mit dem Festsetzungsprozedere der Attorneys' Fees nach kalifornischem Recht gleichgesetzt werden. Auch streitwertunabhängige Methoden, wie sie in anderen Kantonen verwendet werden, sind nicht hinreichend vergleichbar mit der Methode des kalifornischen Gerichts. Ein direkter Vergleich mit der Höhe der Parteientschädigung nach Schweizer Recht ist somit weder angezeigt noch zielführend.