31.8. Zusammenfassend ist eine kaskadenartige dreistufige Prüfung durchzuführen: Beruht der kalifornische Kostenentscheid auf mit der Schweiz (weitgehend) identischen Berechnungsgrundlagen (qualitative Identität der Berechnungsgrundlage)? Falls nein ist zu prüfen, ob die Berechnungsgrundlagen zumindest qualitativ vergleichbar, mithin nach Schweizer Verständnis ebenfalls vertretbar wären. Erst wenn auch dies verneint wird, kann in einem letzten Schritt ein quantitativer Vergleich mit der Höhe der Schweizer Parteientschädigung vorgenommen werden.