31.4. Vorab ist zu prüfen, ob die Nichtanerkennung der Punitive Damages eine Nichtanerkennung bzw. Reduktion der Attorneys' Fees bzw. des Kostenentscheids zur Folge haben muss. Nach abstehenden Ausführungen ist dies grundsätzlich nicht der Fall (vgl. E. 26). Es bleibt immerhin auszuführen, dass es nicht gegen den Ordre Public verstösst, wenn eine im ausländischen Prozess vollständig obsiegende Partei die ihr zustehende volle Parteientschädigung erhält. Weiter ist nicht zu beanstanden, dass Rechtsvertreter für ihre anwaltliche Tätigkeit entsprechend dem getätigten Aufwand entschädigt werden.