30.11. Unter Betrachtung dessen, dass die Genugtuung in erheblichem Umfang eine Wer- tungs- und Ermessensfrage darstellt, kann kaum davon gesprochen werden, dass die im kalifornischen Urteil zugesprochene Genugtuung ein Ausmass annimmt, welches mit der Schweizer Rechtsauffassung offensichtlich unvereinbar ist. Dies umso mehr, als in der juristischen Literatur mehrfach der tiefe Ansatz der Schweizer Genugtuungssummen kritisiert wurde.