30.3. Der Gesuchsgegner bringt vor, dass die als Non-Economic Losses zugesprochenen Forderungen pönalen Charakter vorweisen würden (vgl. Stellungnahme, Rz. 60). Es wird jedoch lediglich ersichtlich, dass solche Ansprüche im Allgemeinen pönalen Charakter haben können. Der Rechtsvertreter äussert sich nicht eindeutig dazu, ob diese Ansprüche im konkreten Fall auch tatsächlich pönalen Charakter aufweisen. Es wird vielmehr geltend gemacht, dass die Non-Economic Losses aufgrund ihrer exzessiven Höhe gegen das Bereicherungsverbot verstossen (Stellungnahme, Rz. 40, 48, 59).