Dass dies im vorliegenden Fall auch effektiv passiert sein soll, ergibt sich nicht aus den eingereichten Beilagen. Aus den Jury lnstructions ergibt sich indes gar, dass die Jury ausdrücklich auf den Kompensationszweck der Compensatory Damages aufmerksam gemacht wurde (GB 7, No. 3900). Weiter wurden den Geschworenen die einzelnen Schadensposten erläutert (GB 7, ). Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass bei der Bemessung der Compensatory Damages allfällige pönale Gedanken keine Rolle spielen sollen (GB 7, No. 3924).