IPRG stellt auf den transnationalen Ordre Public - im Sinne eines kleinsten gemeinsamen Nenners zwischen der Staatengemeinschaft - aus einer Sicht des schweizerischen Rechtsempfindens ab (vgl. zum Ganzen GöKSU, Schiedsgerichtsbarkeit, 2014, N 2124 ff.; zu den verschiedenen Ausprägungen des Ordre Public ferner KREN KOSTKIEWICZ, 2018, N 1003 f.).