Rechtsprechung des Bundesgerichts (BGer 4P.7/1998, 17.07.1998, E. 3c). Diese Auffassung wird von mehreren Autoren geteilt (PERUCCHI, 2008, S. 69; vgl. auch FUR- RER/GIRSBERGER/M0LLER-CHEN/SCHRAMM, 2019, § 9 N 75 ff.; ZK-HEINI, 2018, Art. 142 IPRG N 7). Doch kennt auch das Schweizer Recht begrenzte Abweichungen vom Bereicherungsverbot. Diese sind in Art. 47 OR, den obzitierten Normen des Arbeitsrechts sowie in der Abschöpfung des Eingriffsgewinns nach Art. 423 OR zu finden.