Insbesondere wird geltend gemacht, dass die Höhe des Schadenersatzes gegen das Bereicherungsverbot, welches zum Schweizerischen Ordre Public zähle, verstosse. Vorab ist kurz im Allgemeinen auf die Vereinbarkeit von (teilweise) pönalen Ansprüchen mit dem materiellen Ordre Public zu sprechen zu kommen, bevor hiernach auf die einzelnen Forderungen eingegangen wird.