27.7. Im Hinblick auf Schadenersatzzahlungen gilt zu prüfen, ob diese einen Ausgleich von ungerechtfertigter Bereicherung darstellen und/oder, ob sie in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlich erlittenen Schaden stehen (BERNET/ULMER, Recognition and Enforcement of Foreign Civil Judgments in Switzerland, The International Lawyer 27/2, 1993, S. 328; DöRIG, 1998, S. 362 f.). Der Fall wird vereinfacht und eine Anerkennung wahrscheinlicher, wenn das Urteil zwischen Punitive Damages und übrigen Schadenspositionen differenziert (BERNET/ULMER, 1993, S. 328 f.).