27.5. Es ist anzumerken, dass aufgrund teilweise pönaler Elemente die wohl überwiegende Lehre selbst Punitive Damages - vorbehaltlich allein pönaler Ausprägungen des Anspruches - auf Ebene der Anspruchsgrundkontrolle nicht per se für Ordre-Public-widrig erachtet, allerdings unter Umständen auf Stufe einer quantitativen Kontrolle (vgl. KREN KOSTKIEWICZ, Schweizerisches Internationales Privatrecht, 2018, N 985; ferner DAS- SER, SJZ 2000, S. 100 ff. m.w.H.). Regionalgericht Oberland, Gerichtspräsidentin D. _ __ S. 17· 33