27. Der anerkennungsrechtliche Ordre Public hinsichtlich Geldforderungen 27.1. Die Gesuchstellerin führt in ihrem Gesuch (Rz. 56 ff.) sowie in ihrer Replik (Rz. 53 ff.) aus, dass kein Verstoss gegen den Ordre public vorliege. Der Gesuchsgegner bringt Regionalgericht Oberland, Gerichtspräsidentin D. _ __ S. 16· 33 CIV 22 926 hingegen hinsichtlich sämtlicher im kalifornischen Urteil beinhalteten Ansprüche einen Ordre-Public-Verstoss i.S.v. Art. 27 Abs. 1 IPRG vor"(Stellungnahme, Rz. 31 ff.).