Mithin ist der Kostenentscheid im kalifornischen Urteil von der Hauptentscheidung trennbar und insofern selbständig zu beurteilen, was auch für die Anerkennungsfähigkeit zu gelten hat. Nach dem Gesagten würde sich eine Nichtanerkennung der Kostenentscheidung eo ipso nur dann rechtfertigen, wenn die Hauptentscheidung vollständig nicht anerkannt werden kann. Erfolgt hinsichtlich der Hauptentscheidung jedoch eine (Teil-) Anerkennung, so ist auch der diesbezügliche Kostenentscheid der Anerkennung zugänglich.