26.16. Der Kostenentscheid bezieht sich zwar (zumindest partiell) auf den Aufwand, welcher aufgrund der Hauptentscheidung sowohl dem Gericht als auch den Parteien angefallen ist, stellt allerdings für sich gesehen ein eigenständiger Entscheid über eine Forderung dar und ist entsprechend in einer eigenen Dispositivziffer geregelt. Mithin ist der Kostenentscheid im kalifornischen Urteil von der Hauptentscheidung trennbar und insofern selbständig zu beurteilen, was auch für die Anerkennungsfähigkeit zu gelten hat.