CIV 22 926 Strafschadenersatz im internationalen Rechtsverkehr, 2019, S. 157). Die Auffassung, dass bei einem Urteil auf Punitive Damages der in diesem Prozess ausgefällte Prozesskostenentscheid anerkennbar bleibt, wird nunmehr auch in der deutschen Lehre vertreten (LINKE/HAU, Internationales Zivilverfahrensrecht, 2021, N 13.36).